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Das Mandat umfasst eine Immobilie. Der Betreuer, der Nachlasspfleger oder der Insolvenzverwalter muss handeln — verkaufen, verwerten, oder zumindest den Wert nachweisen. Die Frage ist nicht, ob ein Makler eingeschaltet wird, sondern wie die Zusammenarbeit so strukturiert werden kann, dass sie am Ende vor dem Gericht, vor dem Gläubigerausschuss oder vor den Erben standhält.
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf konkret: was zur Beauftragung nötig ist, was in welcher Form und bis wann geliefert wird, wer welche Entscheidungen trifft — und wo die Verantwortung liegt.
immozeit benötigt zur Auftragsannahme drei Informationen:
Vollständige Unterlagen — Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne, Flächenberechnung — sind zur Auftragsannahme nicht erforderlich. In Mandaten liegen sie häufig nicht vollständig vor oder müssen erst beim Grundbuchamt oder der Baubehörde beschafft werden. immozeit klärt im ersten Gespräch, welche Unterlagen für das konkrete Verfahren zwingend vor Vermarktungsstart vorliegen müssen und welche nachgereicht werden können.
Noch vor dem eigentlichen Vermarktungsauftrag liefert immozeit auf Wunsch eine Ersteinschätzung des erzielbaren Marktpreises. Diese Einschätzung ist keine Begutachtung nach ImmoWertV, sondern eine Orientierungsgröße — sie hilft, frühzeitig zu klären, ob der Kaufpreis eine gerichtliche Genehmigungsschwelle überschreiten wird und ob ein förmliches Gutachten erforderlich ist.
Wenn ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV 2021 benötigt wird — etwa für Nachlassgerichte, Betreuungsgerichte oder Insolvenzverfahren mit Gläubigerausschuss — wird ein zertifizierter Sachverständiger hinzugezogen. Das Gutachten erfüllt die Anforderungen der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (BGBl. 2021 I Nr. 73) und ist als Beweismittel in gerichtlichen Verfahren verwertbar. Bearbeitungszeit: in der Regel drei bis fünf Wochen nach vollständiger Unterlagenlage.
Stand: September 2026.
Die Genehmigungspflicht hängt von der Verfahrensart ab. Orientierend — nicht als Rechtsberatung:
immozeit holt keine gerichtlichen Genehmigungen ein und berät nicht zu verfahrensrechtlichen Fragen. immozeit stellt aber die Unterlagen bereit, die Gerichte typischerweise zusammen mit einem Genehmigungsantrag erwarten: das vorliegende Kaufpreisangebot, das Exposé in der veröffentlichten Fassung und die Interessentendokumentation.
Rechtliche Orientierung, kein Ersatz für Rechtsberatung. Stand: September 2026.
Nach Auftragserteilung erstellt immozeit ein Exposé, das mandatstauglich formuliert ist: sachliche Beschreibung des Objekts und seines Zustands, keine werblichen Zusicherungen, die später als Eigenschaftszusage ausgelegt werden könnten. Das Exposé wird dem Auftraggeber vor Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt.
Während der Vermarktungsphase erhält der Auftraggeber regelmäßig:
Diese Berichte sind so formatiert, dass sie als Anlage zu einem Bericht nach § 1863 BGB (Betreuungsrecht) oder zu einem Nachlassinventar direkt verwendbar sind, ohne nachbearbeitet werden zu müssen.
Der häufigste Grund für Verzögerungen ist nicht die Vermarktung selbst, sondern die Unterlagenlage. Grundbuchauszüge sind veraltet oder enthalten Belastungen, deren Löschung noch aussteht. Energieausweise fehlen oder sind abgelaufen. Flächenberechnungen stammen aus den 1970er Jahren und weichen von der tatsächlichen Nutzfläche ab. In Mandaten ist das die Regel, nicht die Ausnahme — weil der Mandatsträger die Immobilie nicht selbst bewohnt und keine laufende Verwaltungsbeziehung zur Hausverwaltung hatte.
immozeit klärt im ersten Gespräch, welche Unterlagen für den Vermarktungsstart zwingend vorliegen müssen und welche während der Vermarktung beschafft werden können. Das schafft Planungssicherheit — insbesondere wenn das Gericht eine Frist für den Nachweis eines Verkaufsbemühens gesetzt hat.
Bei Betreuungsmandaten kann der Betreuer Angebote nicht autonom annehmen, solange die gerichtliche Genehmigung aussteht. Das ist ein strukturelles Merkmal des Verfahrens, keine Besonderheit des Einzelfalls. immozeit plant den Vermarktungsprozess so, dass Interessenten frühzeitig über das Genehmigungserfordernis informiert werden — damit keine Situation entsteht, in der ein Käufer ein verbindliches Angebot erwartet, das der Betreuer rechtlich noch nicht annehmen kann. Der zeitliche Puffer für das Genehmigungsverfahren wird in der Ablaufplanung einkalkuliert.
immozeit koordiniert den Notartermin und stellt dem beurkundenden Notar die erforderlichen Objektunterlagen zur Verfügung. Den Kaufvertragsentwurf prüft der Treuhänder selbst oder über seinen Rechtsanwalt — immozeit ist kein Vertragspartner des Kaufvertrags und haftet nicht für dessen Inhalt oder Wirksamkeit.
Für den Notartermin relevant: Der Treuhänder erscheint mit dem aktuellen Nachweis seiner Verfügungsberechtigung. Bei genehmigungspflichtigen Geschäften muss die gerichtliche Genehmigung entweder vor Beurkundung vorliegen oder nachträglich erteilt werden; der Notar klärt das im Einzelfall. Erfahrungsgemäß ist in dieser Phase nicht die Terminfindung beim Notar der zeitkritische Faktor, sondern die Wartezeit auf die gerichtliche Genehmigung — besonders in Betreuungssachen mit hohem Fallaufkommen beim Betreuungsgericht.
Nach Abschluss des Verkaufs übergibt immozeit eine vollständige Dokumentationsmappe. Sie enthält:
Die Mappe ist so aufgebaut, dass der Treuhänder sie als Anlage zur Schlussrechnung gegenüber dem Gericht oder als Beleg gegenüber den Erben vorlegen kann, ohne nachbearbeiten zu müssen. Sie zeigt, dass der Verkauf marktgerecht vorbereitet und in einem transparenten Verfahren durchgeführt wurde — was bei der gerichtlichen Genehmigung eines Kaufpreises ebenso relevant ist wie beim späteren Nachweis ordnungsgemäßer Mandatsführung.
Der Auftraggeber hat einen festen Ansprechpartner bei immozeit — keinen wechselnden Sachbearbeiter. Rückfragen des Gerichts, Anfragen von Erben oder Anforderungen der Gegenseite werden gebündelt beantwortet. Rückmeldungen auf Besichtigungsanfragen, Angebote und Verhandlungsschritte werden ohne gesonderte Aufforderung dokumentiert und wöchentlich zusammengefasst.
Wenn während der Vermarktung eine Änderung der Mandatssituation eintritt — etwa ein neues gerichtliches Schreiben, eine geänderte Frist oder ein Erbstreit, der den Verkauf verzögert — ist immozeit darauf angewiesen, das frühzeitig zu erfahren. Die Vermarktung kann auf eine geänderte Situation angepasst werden; das geht nicht rückwirkend und nicht im laufenden Notartermin.
immozeit haftet als Makler für die Pflichten aus dem Maklervertrag: sorgfältige und marktgerechte Vermarktung, sachgerechte Exposéerstellung und vollständige Übergabe der vereinbarten Unterlagen. immozeit haftet nicht für Genehmigungsentscheidungen des Gerichts, für die Wirksamkeit oder den Inhalt des Kaufvertrags, oder für Mängel, die dem Treuhänder bekannt waren und nicht offenbart wurden.
Die Entscheidungsverantwortung liegt beim Treuhänder: Er wählt den Käufer aus, nimmt das Angebot an und unterzeichnet. immozeit bereitet diese Entscheidung durch vollständige Marktinformation vor — trifft sie aber nicht. Das ist die Aufgabenteilung, die das Mandat erfordert und die auch haftungsrechtlich sauber hält.
Wenn ein Sachverständigengutachten erstellt wird, haftet der Sachverständige für dessen fachliche Richtigkeit im Rahmen seiner beruflichen Verantwortung — nicht immozeit als koordinierende Stelle.
immozeit ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit Sitz in Kornwestheim. Mandatsimmobilien in Baden-Württemberg werden direkt betreut. Für Objekte außerhalb Baden-Württembergs arbeitet immozeit mit geprüften Partnermaklern vor Ort zusammen. Koordination, Dokumentation und der direkte Ansprechpartner für den Treuhänder bleiben bei immozeit — es gibt keine eigenen Niederlassungen in anderen Bundesländern.
Für das Mandat bedeutet das: ein zentraler Ansprechpartner, unabhängig davon, wo das Objekt liegt. Das Dokumentationsformat, die Berichtspflichten und der Übergabeprozess nach Abschluss sind identisch.
Wenn Sie ein Mandat mit einer Immobilie führen und klären möchten, was konkret in welchem Zeitrahmen geliefert wird — nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite. immozeit antwortet mit einem konkreten Ablaufvorschlag für Ihren Fall, nicht mit einem allgemeinen Angebot.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit Nachlass
Das Redaktionsteam von Immozeit Nachlass. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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