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Betreuer, Nachlasspfleger und Insolvenzverwalter, die ein Mandat mit einer Immobilie übernehmen, wissen: Der Rechtsstatus der Immobilie gehört zum Mandat. Die Fragen des Markts, des Zustands und der Verwertung gehören zu einem anderen Berufsfeld. Wer beides allein bearbeitet, zahlt — mit Zeit, mit Haftungsrisiko und mit Fehlern, die das Gericht später beanstanden kann.
Dieser Artikel beschreibt, wie eine Beauftragung von immozeit konkret aussieht: was Sie bereitstellen, was immozeit übernimmt, in welcher Form Ergebnisse geliefert werden und was das Gericht davon sehen muss. Keine Einführung ins Betreuungsrecht — das kennen Sie. Sondern Abläufe, Fristen, Formate und die Frage der Haftungsverteilung.
Die Beauftragung beginnt mit dem Nachweis der Handlungskompetenz. Was genau erforderlich ist, hängt von der Mandatsart ab:
Was Sie nicht selbst beschaffen müssen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis (sofern noch erstellbar), Baulastenverzeichnis-Auskunft, Baujahr. immozeit koordiniert diese Unterlagen, sobald Objektzugang besteht. Bei verschlossenen Objekten oder ungeklärtem Schlüsselbesitz besprechen wir den Weg im Erstgespräch.
Stand: September 2026. Formale Anforderungen können je nach Gericht und Bundesland variieren — dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung.
Die Entscheidungskompetenz bleibt beim Mandatsträger. immozeit bereitet auf, bewertet und empfiehlt — aber keine Entscheidung, die einer gerichtlichen Genehmigung bedarf, liegt auf Seiten des Maklers.
In der Praxis bedeutet das eine klare Aufgabenteilung:
Für die Genehmigungsvorlage ist diese Trennung entscheidend: Das Gericht prüft, ob der Mandatsträger auf Basis einer ordnungsgemäß ermittelten Grundlage entschieden hat — nicht ob der Makler gut verhandelt hat. immozeit liefert die Grundlage.
In genehmigungspflichtigen Verfahren — Betreuung, Nachlasspflegschaft, Insolvenz — ist der Verkehrswert die einzige anerkannte Grundlage für eine richterliche Kaufpreisbewilligung. Eine Maklerpreisschätzung, eine Vergleichsliste oder ein Kurzgutachten genügt nicht. Gefordert wird ein Gutachten, das den Anforderungen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) entspricht und den Verkehrswert im Sinne von § 194 BauGB ausweist.
Das Gutachten, das immozeit in Kooperation mit qualifizierten Sachverständigen erstellt, enthält:
Das Gutachten wird Ihnen als PDF zugestellt und kann unverändert der Genehmigungsvorlage beigefügt werden. Es trägt Stichtag und Erstellungsdatum und verweist auf alle verwendeten Datengrundlagen — das sind die formalen Mindestanforderungen, die Betreuungs- und Nachlassgerichte erfahrungsgemäß prüfen.
Stand: September 2026. Welches Gutachtenformat ein bestimmtes Gericht verlangt, kann vom Richter oder Rechtspfleger im Einzelfall präzisiert werden. Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.
Ein Mandat ist kein gewöhnlicher Verkaufsauftrag. Der Eigentümer ist rechtlich eingeschränkt oder verstorben, der Handlungsspielraum des Mandatsträgers ist gerichtlich begrenzt, und der Zeitplan hängt von Fristen ab, die außerhalb des Einflussbereichs aller Beteiligten liegen. Die Vermarktungsstrategie von immozeit trägt dem Rechnung.
Der gutachterlich ermittelte Verkehrswert ist die Untergrenze — nicht als Verhandlungsposition, sondern als gerichtlich akzeptierter Mindestwert. Ein Preis deutlich darüber erzeugt lange Vermarktungszeiten; ein Preis darunter erfordert eine ausdrücklich begründete Ausnahme in der Genehmigungsvorlage. immozeit richtet die Vermarktung von Anfang an auf einen realistischen, genehmigungsfähigen Kaufpreis aus.
Das Gericht prüft nicht nur den Kaufpreis, sondern auch den Prozess: Wie wurden Interessenten angesprochen? Wie viele Angebote sind eingegangen? Warum wurde das angenommene Angebot gewählt? immozeit erstellt nach Abschluss des Bieterverfahrens eine schriftliche Zusammenfassung, die diese Fragen beantwortet und direkt als Anlage zur Genehmigungsvorlage verwendbar ist.
Kaufangebote ohne Finanzierungsnachweis werden nicht weitergeleitet. Die Genehmigungsvorlage muss die Zahlungsfähigkeit des Käufers belegen. Eine Finanzierungszusage einer Bank oder ein Eigenkapitalnachweis in geeigneter Form ist deshalb Pflichtbestandteil jedes Angebots, das Sie von immozeit erhalten.
Ein belastbarer Zeitplan kann erst nach Erstbesichtigung und Prüfung der Vollmachtslage gegeben werden. Erfahrungsgemäß gliedern sich die Phasen wie folgt:
Gesamtdauer von der Beauftragung bis zum Eigentumsübergang: Bei unkomplizierten Objekten in normaler Marktlage sind 4–6 Monate erfahrungsgemäß ein realistischer Richtwert. Wer kürzer plant, plant ohne Puffer für das Genehmigungsverfahren.
Ein Betreuungs- oder Nachlassgericht erteilt die Genehmigung nach § 1850 BGB nicht auf Zuruf. Die Vorlage muss nachweisen:
immozeit liefert auf Anfrage eine geordnete Dokumentenmappe, die diese vier Punkte abdeckt: Gutachten, Vermarktungsnachweis, Angebotsvergleich und Finanzierungsnachweis. Das Format ist auf die Anforderungen von Betreuungs- und Nachlassgerichten ausgerichtet — nicht auf eine Handelsmaklerakte.
Stand: September 2026. Welche konkreten Unterlagen ein Gericht für eine vollständige Vorlage verlangt, kann je nach Richter und Verfahrensart abweichen. Lassen Sie sich im Einzelfall von einem Rechtsanwalt oder Betreuerverband beraten.
Sie bestimmen den Kommunikationsweg. Manche Mandatsträger bevorzugen schriftliche Statusupdates zu festgelegten Zeitpunkten — das ist bei immozeit Standard. Andere brauchen schnelle Abstimmung bei konkreten Angeboten. Beides ist möglich; beides wird im Erstgespräch vereinbart.
Was immer gilt: Entscheidungsrelevante Informationen — ein eingehendes Angebot, eine Rückmeldung des Notars, eine Nachfrage des Gerichts — werden schriftlich dokumentiert und Ihnen in einer Form zugestellt, die Sie ohne Nacharbeit in die Mandatsakte übernehmen können. Keine mündlichen Absprachen, die später nicht mehr nachvollziehbar sind.
immozeit arbeitet in Baden-Württemberg mit eigener Ortskenntnis. Außerhalb davon — etwa bei einem Nachlassobjekt in einer anderen Region — erfolgt die Bearbeitung über geprüfte Partner vor Ort. Die Koordination, die Dokumentation und Ihre zentrale Ansprechperson bleiben in jedem Fall bei immozeit.
In der Praxis verzögern sich Mandate mit Immobilien regelmäßig an denselben Stellen. Wer sie kennt, kann gegensteuern:
Solange der Betreuerausweis noch aussteht oder die gerichtliche Genehmigung noch nicht erteilt ist, kann ein Gutachtenauftrag nicht formal erteilt werden. Sinnvoll ist es, die Beauftragung vorzubereiten — Erstgespräch, Objektschlüssel, verfügbare Unterlagen sammeln — damit der Gutachtertermin nicht auf das Genehmigungsverfahren wartet.
Nach § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss bei einem Verkauf ein gültiger Energieausweis vorliegen und Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden. Fehlt er, muss er beschafft werden — das braucht Zeit und Objektzugang. immozeit prüft beim Erstbesuch, ob ein gültiger Ausweis vorhanden ist, und koordiniert die Beschaffung, wenn nicht.
Bei Nachlasssachen mit mehreren Erben ohne Einigkeit über den Verkauf gilt: immozeit begleitet das Mandat des Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers — nicht die Einigung der Erben. Die Entscheidungskompetenz muss vor der Beauftragung rechtssicher beim Mandatsträger liegen.
Beteiligte, die einen höheren Preis fordern als der Gutachtenwert hergibt, verzögern das Verfahren. Das Gericht orientiert sich am Gutachten, nicht an Wunschpreisen. Ein zu hoch angesetzter Einstiegspreis führt in der Praxis zu langen Standzeiten und am Ende oft zu einem niedrigeren Ergebnis als ein marktgerechter Start. immozeit kann dabei als sachkundige Dritte in das Gespräch mit den Beteiligten einbezogen werden und die Herleitung des Werts nachvollziehbar machen.
Wenn Sie ein Mandat mit einer Immobilie vor sich haben und klären möchten, welcher Schritt als nächstes sinnvoll ist: Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite für eine erste Einschätzung — ohne Verpflichtung und ohne Formularwerk vorab.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit
Das Redaktionsteam von Immozeit. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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